"Kein Mensch hat soviel Urlaub ...
... wie die Kinder Ferien haben"
Ein Schulkind hat in Thüringen z.B. im Jahr 2010 ca. 60 Ferientage (ohne Brücken-, Feiertage und Wochenende). Der Urlaubsanspruch von Beschäftigten liegt in der Regel zwischen 24 und 30 Tagen.
Was Ihnen als Arbeitgeber eventuell nicht bewusst oder bekannt ist: Viele Kindereinrichtungen und Horte schließen entweder ganz oder teilweise in der Ferienzeit oder an Brückentagen. Doch kein Mensch hat soviel Urlaub ...
Für Eltern - und damit für eine Vielzahl Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen - ist diese Zeit oftmals stressbehaftet, wenn es darum geht, eine qualitativ gute und ausreichende Ferienbetreuung für ihre Kinder zu organisieren.
Hilfreich für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann es daher sein, wenn sie von ihrem Arbeitgeber Unterstützung erhalten.
Doch was haben Sie davon?
Warum sollte eine Arbeitgeber Ferienbetreuung unterstützen?
Mögliche Problemlagen in Unternehmen und Organisationen:
- Wenn Beschäftigte gezwungen sind, ihren Urlaub stets vollständig in den Ferienzeiten zu nehmen, stehen sie möglicherweise in Zeiten mit höherem Arbeitsanfall nicht zur Verfügung.
- Urlaubszeit während der Ferienzeiten kann für Unternehmen und Arbeitgeber bedeuten, dass die Produktivität in einzelnen Unternehmensbereichen sinkt.
- Für die Organisation von Vertretungen muss viel Zeit und Aufwand betrieben werden. Teilweise muss ein Arbeitsplatz in dieser Zeit von mehreren Personen besetzt werden. Oder aber einzelne Beschäftigte müssen zusätzliche Aufgaben übernehmen.
- Beschäftigte ohne kleine / schulpflichtige Kinder erhalten für die Ferienzeiten oftmals eine - mehr oder wenig direkt ausgesprochene - "Urlaubssperre" und können z.B. bestimmte Urlaubsangebote nicht annehmen.
- Kunden haben keinen konstanten Ansprechpartner; es besteht Gefahr, dass Informationen verloren gehen, Aufträge nicht erteilt oder gar fehlerhafte Ergebnisse geliefert werden.
All das führt zu Doppelbelastung bei Vertretungen, Stress und damit zu Unzufriedenheit, Ungerechtigkeiten oder gar Konflikten im Team. Urlaubsabsprachen finden dann oftmals in angespannter Atmosphäre statt.
Und auch der "Urlaubnehmende" geht mitunter belastet in die - ihm zustehende - freie Zeit, weil bereits im Vorfeld Mißstimmung herrscht.
So kann Motivation und Leistungsfähigkeit verloren gehen - was keinem nützt.
Ihr Nutzen
Betrieblich unterstützte Ferienbetreuung bewirkt:
- eine höhere Flexibilisierung in der Urlaubsplanung für alle Beschäftigten,
- für Eltern mehr Ruhe bei der Arbeit durch die Gewissheit der verlässlichen Kinderbetreuung,
- ein zeitlich und finanziell überschaubares sowie planbares Engagement als Arbeitgeber und Unternehmen,
- einen aktiven Schritt in Richtung familienfreundlicher Personalpolitik,
- eine Förderung von Kooperationen und (soziales) Networking,
- einen positiven Imageeffekt nach innen (Fachkräfteakquise und - bindung) und außen (Kundengewinnung und -bindung),
- und schließlich: einen erholsamen Urlaub für alle.
Nicht zuletzt zeigen Sie als Arbeitgeber und Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung im wichtigen Bereich der Kinderbildung.
Organisationsmodelle Ferienangebote
Je nach Unternehmensgröße, betrieblichen Regelungen und Erfordernissen sowie konkreten Bedarfen (z.B. Anzahl und Alter der Kinder, einmaliges oder kontinuierliches Angebot für Beschäftigte) können Ferienbetreuungsangebote von Arbeitgebern initiiert und organisiert werden.
Beispiele:
- Einzelangebot durch das Unternehmen: Ferienbetreuung wird auf dem Unternehmensgelände bzw. in der Nähe angeboten.
- Kooperation mit aktiver Beteiligung des Unternehmens bzw. Arbeitgebers: z.B. Kooperation mit anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, die Ferienbetreuung vor Ort (ohne Übernachtung) und/oder Fahrten in ein Ferienlager (mit Übernachtung) anbieten. Die Organisation erfolgt über ein/e Mitarbeiter/in im Unternehmen.
- Kooperation ohne aktive Beteiligung des Unternehmens: z.B. Anschluss an eine betriebliche Ferienbetreuung im Verbund: ein externer oder interner Koordinator hat den "Hut auf" und übernimmt die Organisation. Die anderen Arbeitgeber können zum einen anteilig das Angebot ihren Beschäftigten unterbreiten. So haben diese die Möglichkeit, ohne großen Organisationsaufwand ein seriöses und praktikables Angebot zu nutzen. Zum anderen kann jedes beteiligte Unternehmen selbst entscheiden, in welcher Höhe es seine Beschäftigten mit Zuschüssen unterstützt.
Als günstig erweisen sich i.d.R. Möglichkeiten einer wochenweisen bzw. kombinierbaren Buchung von Ferienbetreuungsplätzen. So kann der eigene Erholungsurlaub besser in die Ferienplanung für das Kind integriert werden.
Für viele Beschäftigte stellt bereits eine an der Arbeitszeit orientierte und wohnort- bzw. standortnahe Betreuungsmöglichkeit (z.B. zwischen 07:30 bis 17:00 oder 18:00 Uhr) eine große Entlastung dar.
Gutes Beispiel in Thüringen
Die LEG-Sommerschule:
Betrieblich unterstützte Ferienbetreuung im Verbund
Bereits seit 2007 bietet die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG) ihren Mitarbeitern eine Sommerferienbetreuung für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahre an. Aufgrund des großen Interesses wurde im Jahr 2009 das Angebot wesentlich erweitert. Eltern können zwischen der Betreuung vor Ort und Ferienlageraufenthalten wählen, diese aber auch flexibel miteinander kombinieren.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier (PDF 829 KB).
Informationen zu Ferienregelungen in Thüringen
Die Festlegung der Ferienzeiten erfolgen als Beschluss der Kultusministerkonferenz (www.kmk.org). Bekanntermaßen sind die Ferientermine in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
Für Thüringen erhält man Informationen zu den Ferienterminen auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Dort finden Sie zudem bereits Informationen zur langfristigen
Sommerferienregelung 2011-2017.
Weitere Informationen
- Informationen zur Organisation von kurzfristigen Ferienangeboten sowie Ferienprogrammen finden Sie auf der Homepage "Mittelstand und Familie"
- Praxisleitfaden "Betrieblich unterstützte Ferienbetreuung. Anregungen für bedarfsgerechte Planung und Umsetzung" der berufundfamilie gGmbH
- "Praxisleitfaden für Unternehmen. Konzeption und Durchführung einer Ferienbetreuung" der Zukunfstinitiative Metropolregion Rhein-Neckar
- Broschüre "KINDER-FERIENBETREUUNG - betriebsnah und familienfreundlich. Ein Leitfaden" (HG: vbw / BayME / VBM - siehe Impressum der Broschüre)
Alle Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Über Hinweise zu weiteren interessanten Links würden wir uns sehr freuen: nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Sigrun Fuchs
Projektleiterin



