Das Projekt wird gefördert durch
Europäischer SozialfondsEuropäische Union

Regelungen für Erfurt und Thüringen

Die Regelungen zur Kinderbetreuung (Rechtsanspruch, Finanzierung, Alternativen etc.) sind in den einzelnen Bundesländern und Kommunen teilweise unterschiedlich geregelt. Daher finden Sie hier Informationen und Hinweise (Links) zu aktuellen Regelungen in Erfurt bzw. Thüringen.

Rechtsanspruch

"Neues Kitagesetz"

Seit 1. August 2010 ist das neue Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz - ThürKitaG - ("Kitagesetz") wirksam: d.h., jedes Kind ab dem ersten vollendeten Lebensjahr hat ein Rechtsanspruch auf einen Kindergarten- bzw. Kindertagesstättenplatz.

Thüringer Erziehungsgeld

Neue Regelung 2010

Ab dem 1. August 2010 wird es ebenfalls neue Regelungen zum Thüringer Erziehungsgeld geben: das Thüringer Erziehungsgeld wird als Anschlussleistung an das Bundeselterngeld für maximal 12 Monate gezahlt.

Für alle Kinder, die zwischen dem 01.08.2008 und 31.07.2009 geboren wurden, gibt es eine Übergangsregelung.

Weitere Infomationen finden Sie hier:

  • Link zum Thüringer Landesverwaltungsamt: hier finden Sie alle Antragsformulare:
    unter dem Stichwort "Erziehungsgeld nach dem Thüringer Erziehungsgeldgesetz" für das Thüringer Erziehunsgeld
    unter dem Stichwort "BEEG - Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Erziehungszeitgesetz" für das Bundeselterngeld
  • Link zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes und anderer Gesetze vom 4. Mai 2010: siehe hier Artikel 3 "Änderung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes"

Hintergrund

Im Jahr 2006 hatte das Thüringer Erziehungsgeld das bisherige Landeserziehungsgeld abgelöst. In der bisherigen Regelung bis Juli 2010 hatten alle Eltern mit Kindern zwischen zwei bis drei Jahren Anspruch auf das Thüringer Erziehungsgeld, ohne Einkommensprüfung.

Weitere Informationen

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Sigrun Fuchs

Projektleiterin

Mainzerhofstraße 12
99084 Erfurt

Tel. (0)361 5603 127

Fax. (0)361 5603 330

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