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Glossar

Belegplätze bzw. Platzkontingent

Als Belegplätze bezeichnet man diejenigen Plätze in Kindertagesstätten, die von Unternehmen bzw. Arbeitgebern gekauft bzw. gemietet werden. Durch Belegplätze können Arbeitgeber relativ schnell auf Veränderungen in der Mitarbeiterdemographie reagieren, da individielle Absprachen möglich sind. Belegplätze werden meistens in einer Kindertageseinrichtung in der Nähe des Standorts gebucht, so dass mit ihrer Hilfe auch die Wegezeiten für die Mitarbeiter verkürzt werden können.

Hier finden Sie ein Beispiel-Vertrag für Belegplätze (siehe S. 46 in der pdf).

Betriebskindergarten

Ein eigener Betriebskindergarten kommt u.a. aufgrund der Investitionskosten i.d.R. eher für größere Unternehmen und Arbeitgeber in Frage.

Das Unternehmen baut oder gründet bzw. richtet selbst eine Kindertagesstätte ein und ist auch der Träger mit entsprechender Rechtsform dieser Einrichtung. Damit fällt die Auswahl des pädagogisch qualifizierten Personals und des pädagogischen Konzeptes, die Bestimmung der Öffnungszeiten, der verwaltungstechnische Aufwand etc. in die Hand des Unternehmens bzw. Arbeitgebers.

Das zuständige Jugendamt muss laut Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII; KJHG) die Betriebserlaubnis erteilen.

Beispiele für Betriebskindergärten finden Sie hier.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass bei einer betriebseigenen Einrichtung die Vergabe der Trägerschaft an öffentliche oder private Träger erfolgt. Möglich sind auch Verbundlösungen, d.h. mehrere Unternehmen bzw. Arbeitgeber kooperieren bei der Kindergartengründung.

Betriebskindergartengruppe

Unternehmen/Arbeitgeber kaufen bzw. mieten Plätze in einer Kindertagesstätte, die sich i.d.R. in der Nähe des Standortes befindet. Diese Plätze werden von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Unternehmens genutzt, d.h. die Gruppe nimmt nur Kinder von Eltern des Unternehmens/Arbeitgebers auf.

Betriebsnahe Kinderbetreuung bzw. betrieblich unterstützter Kindergarten

Neben dem Betriebskindergarten entstehen vermehrt neue Formen betriebsnaher und betrieblich unterstützter Kinderbetreuung. I.d.R. basieren sie auf der Kooperation verschiedener Partner. Für diese Kooperationen gibt es verschiedene Modelle, z.B. "Private-Public-Partnership (PPP)" oder eine Familiengenossenschaft. Sie umfassen oftmals nicht nur die übliche Tagesbetreuung, sondern bieten auch Notfallbetreuung bzw. einen "Back-Up-Service" (mit) an.

Bei diesen betriebsnahen Formen der Kinderbetreuung besteht die Möglichkeit, durch z.B. verlängerte bzw. variable Öffnungszeiten besser auf die Bedarfe der Beschäftigten (Eltern) einzugehen.

Brückentage

Jedes Jahr gibt es verschiedene gesetzliche, kirchliche und allgmeine Feiertage in Deutschland. Teilweise ist es so, dass zwischen dem Feiertag und dem Wochenende ein Wochentag liegt - der dann als "Brückentag" bezeichnet wird. Viele Einrichtungen, Schulen und auch Horte und Kindergärten etc. haben oft an diesen Brückentagen geschlossen. Eltern, die an den Brückentagen keinen Urlaub bzw. frei haben, haben dann i.d.R. ein Betreuungsproblem. Teilweise wird aber auch von den betreffenden Einrichtungen bereits eine Notbetreuung angeboten bzw. organisert.

Differenzzeitenbetreuung

Als "Differenzzeiten-" oder "Randzeitenbetreuung" werden i.d.R. die Betreuungszeiten bezeichnet, die außerhalb der ortsüblichen Öffnungszeiten der Kindertagesstätten liegen. Das umfasst insbesondere Zeiten vor 06:00 Uhr bzw. nach 17:00 Uhr sowie Abend- und Wochenendbetreuung.

Nachgefragt werden diese Betreuungsangebote z.B. von Beschäftigten in Schichtarbeit bzw. von Beschäftigten, deren Arbeitszeiten über die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten hinausgehen (z.B. Handel, Gastronomie, Pflege, Polizei), aber auch in Einzelfällen (z.B. Dienstreise, Besprechung oder Elternabend).

Familienkrippe (auf Basis der Kindertagespflege)

Familienkrippe bzw. Minikita basieren auf dem Ansatz der Kindertagespflege und können unterschiedlich organisiert werden. Weiterführende Informationen finden Sie hier

Großtagespflege

Bei der Großtagespflege betreuen zwei Tagespflegepersonen mindestens sechs bis maximal zehn Kinder. Die Betreuung findet in geeigneten angemieteten Räumen statt. Die Großtagespflege verbindet die Vorteile einer Tagesmutter/Kindertagespflege und einer Kinderkrippe (Kindertageseinrichtung). In den einzelnen Kommunen gibt es jedoch unterschiedliche Handhabungen bzgl. der Etablierung von Angeboten der Großtagespflege. 

Hort

Der Hort ist i.d.R. an eine Grundschule angeschlossen und bietet eine Nachmittagsbetreuung für Schulkinder von der 1. - 4. Klasse. Die Hortbetreuung unterliegt einem Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrage. Neben der Freizeitgestaltung liegt ein Schwerpunkt auf der Hausaufgabenbetreuung.

Kindertagespflege

siehe oben: Tagesmutter/ - eltern

Platzsharing

Zwei Kinder teilen sich einen Ganztagsplatz in einer Kindertagesstätte, d.h. diese Kinder sind während einer Woche nicht gleichzeitig anwesend.

Platzsharing ist durch die Belegung an unterschiedlichen Tagen möglich.

Unternehmen können Plätze in einer Kindertagesstätte buchen, die sich nach den Bedürfnissen ihrer Beschäftigten richten.

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können dieses zeitliche, flexible Betreuungsangebot nutzen und mit ihrer Arbeitszeit (z.B. Teilzeit) abstimmen.

Tagesmutter (-eltern)

Eine Tagesmutter/-eltern kann maximal bis zu fünf Kindern bei sich zu Hause oder in angemieteten Räumen betreuen. Sie benötigt dazu i.d.R. eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt. Die Kosten richten sich nach dem Einkomen der Eltern und können vom Jugendamt übernommen werden.  

Weitere Informationen finden Sie hier sowie im Online-Handbuch Kindertagespflege.